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Das Stichwort: Der Welfenschatz

Der sogenannte Welfenschatz ist eine Sammlung aus mittelalterlichen Goldschmiedearbeiten und anderem Kunsthandwerk, das zwischen dem 11. und 15. Jahrhundert entstand. Anfang Februar 2015 wurde der Schatz in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und darf damit nicht mehr ohne weiteres ausgeführt werden.

Der Welfenschatz war einst der Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius in Braunschweig. Er umfasste ursprünglich vermutlich 138 Stücke. Dazu gehört unter anderem ein kostbares Kuppelreliquiar von 1175, ein Behältnis für Reliquien in Form einer Kreuzkuppelkirche. Der Wert des gesamten Welfenschatzes auf dem Kunstmarkt wird heute mit mindestens rund 400 Millionen Euro beziffert.

Seit dem 17. Jahrhundert gehörte der Schatz dem Welfenhaus. In der Weimarer Republik versuchten die Herzöge, den Schatz zu Geld zu machen, zunächst ohne Erfolg. 1929 übernahm kurz vor dem Börsenkrach ein Konsortium jüdischer Kunsthändler 82 Einzelexponate für 7,5 Millionen Reichsmark. Die Verkaufsbemühungen zogen sich danach über mehrere Jahre hin, 40 Stücke wurden schließlich an verschiedene Museen und Privatleute vor allem in den USA veräußert.

1935 kaufte der preußische Staat, Träger der Berliner Museen, die verbliebenen 42 Teile des Schatzes für 4,25 Millionen Reichsmark. Zwei weitere Objekte wurden wenig später hinzugekauft.

Ausgestellt war der Welfenschatz im Schlossmuseum. Im Zweiten Weltkrieg wurde er ausgelagert und kehrte in den 50er Jahren mit Gründung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nach Berlin zurück. Der Welfenschatz ist heute im Kunstgewerbemuseums zu sehen.

2008 machten die vor allem in den USA lebenden Erben der ehemaligen Eigentümer des Händlerkonsortiums Restitutionsansprüche geltend. Die Stiftung lehnte dies ab. Die von beiden Seiten angerufene Kommission unter Leitung der früheren Bundesverfassungsrichterin Jutta Limbach wies 2014 erstmals die Ansprüche der Erbengemeinschaft zurück.

Dagegen klagten die Erben seit 2015 vor Gerichten in den USA. Diese erklärten sich 2023 der Stiftung zufolge für nicht zuständig. Auch nach den jetzt vorgelegten Dokumenten ergibt sich laut Stiftung Preußischer Kulturbesitz „nicht ohne Weiteres, dass der Verkauf des Welfenschatzes im Juni 1935 als verfolgungsbedingter Zwangsverkauf einzuordnen ist“, hieß es Anfang Februar 2025.