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Das Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Zurückliegende Verurteilungen werden dort nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr aufgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Verurteilungen wegen schweren Kindesmissbrauchs oder Kindesmissbrauchs mit Todesfolge bei Haftstrafen von mehr als fünf Jahren. Auch lebenslange Freiheitsstrafen, deren Strafrest nicht erlassen wurde, und Anordnungen von Sicherungsverwahrung werden dort nicht gelöscht.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn es für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Im erweiterten Führungszeugnis sind zusätzliche Angaben enthalten. Dazu gehören Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte oder nach für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevanten Straftatbeständen. Laut Bundesjustizamt muss bei einer Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses eine schriftliche Aufforderung vorgelegt werden, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass es benötigt wird.