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Choral- und Sternsingen als Kulturerbe ausgezeichnet

Bonn – Die Sternsinger, das Schützenwesen, die Volkstanzbewegung und das Choralsingen sind als Immaterielles Kulturerbe ausgezeichnet worden. Auch das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die manuelle Glasfertigung und das Kneippen erhielten ihre Urkunden zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis lebendiger Traditionen, wie die Deutsche Unesco-Kommission in Bonn mitteilte.
Mit dem Choralsingen werde nicht nur eine protestantisch geprägte musikalische Tradition gewürdigt, sondern auch deren Weiterentwicklung bis hin zu modernen A-cappella-Variationen, heißt es in der Begründung für die Auszeichnung. Der Eintrag in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes geht auf die Initiative des Kulturbüros der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurück.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt solcher Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden.
Derzeit sind 391 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt als Immaterielles Kulturerbe anerkannt. Das bundesweite Verzeichnis umfasst bisher 34 Traditionen, von den Passionsspielen in Oberammergau bis zum rheinischen Karneval. epd