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CDU fordert Landtagssondersitzung wegen Kontroverse um Heike Raab

Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion fordert wegen der Affäre um einen als Einschüchterungsversuch empfundenen Beschwerdebrief von Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) eine Landtagssondersitzung. Anlass dafür seien Ungereimtheiten in Raabs Aussagen im Medienausschuss und beim SWR-Landesrundfunkrat, erklärte Fraktionschef Gordon Schnieder am Dienstag in Mainz. Er warf der Staatsekretärin vor, Öffentlichkeit, Landtag und Presse über die Entstehungsgeschichte des Schreibens getäuscht zu haben: „Frau Raab ist keinen Tag länger in ihrem Amt tragbar.“

Für Ärger bei der CDU sorge auch, dass Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bislang nicht öffentlich Stellung zu den Vorgängen genommen habe. Der Vorwurf stehe im Raum, dass aus der Mainzer Staatskanzlei heraus Einfluss auf die SWR-Berichterstattung genommen werden sollte. Es gehe um das Staatsverständnis der Dreyer-Regierung: „Wir sprechen auch über eine SPD, die sich den Staat zu eigen macht.“

Um eine Sondersitzung des Landtagsplenums zu beantragen, benötigt die CDU die Unterstützung der Freien Wähler. Die AfD-Fraktion hatte bereits am Morgen einen Untersuchungsausschuss zum „Fall Heike Raab“ gefordert. Dies wies Schnieder als verfrüht zurück, die Ereignisse erforderten eine „sofortige parlamentarische Befassung“. Je nach Verlauf des Sonderplenums sei ein Untersuchungsausschuss später durchaus möglich, der Einsetzungsbeschluss dazu müsse aber gründlich vorbereitet werden.

Raab ist als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder eine der einflussreichsten Medienpolitikeinnenr der Bundesrepublik. Im Frühjahr hatte sie sich mit einem Schreiben an die SWR-Landessenderdirektorin gewandt, in dem sie dem SWR-Hauptstadtkorrespondenten nach dessen kritischer Einschätzung über SPD-Landeschef Roger Lewentz „falsche Tatsachenbehauptungen“ vorgeworfen hatte. Die Vermutung, das Schreiben sei mit Lewentz oder der Staatskanzlei abgestimmt oder gar in deren Auftrag verfasst worden, hat Raab mehrfach entschieden zurückgewiesen. Sie habe mit ihrer Beschwerde ein „Jedermannsrecht“ wahrgenommen, Kritik am Programm zu äußern.