Suizide nicht romantisieren, weil das alte Menschen unter Druck setzen könnte, sich selbst zu töten. Diesen Appell richtet der Deutsche Caritasverband an die Öffentlichkeit – und an die Medien.
Der Deutsche Caritasverband befürchtet nach der breiten Berichterstattung über den Tod der Showstars Alice und Ellen Kessler einen Anstieg von Suiziden. “Jedes Mal, wenn bekannte Personen sich das Leben nehmen und darüber breit in der Presse berichtet wird, gibt es einen messbaren Anstieg von Suiziden”, sagte Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa am Mittwoch in Berlin.
Sie kritisierte, über die Selbsttötung der Zwillinge sei vielfach sehr positiv und romantisierend berichtet worden. Dabei sei der Wunsch betont worden, “vereint” zu sterben, um nicht “ins Heim” zu müssen. Die Selbsttötung sei vor allem als souveräne Entscheidung starker Frauen beschrieben worden, kritisierte Welskop-Deffaa. “Inwieweit er als Ausdruck von Ausweglosigkeit und Verzweiflung zu werten ist, gegen die das soziale Umfeld hätte etwas tun können, wird kaum gefragt.”
Die Caritas beobachte inzwischen einen wachsenden gesellschaftlichen Druck besonders auf alte Frauen. Viele sähen sich fälschlicherweise in der Verantwortung, niemandem zur Last fallen zu wollen, sagte die Caritaspräsidentin. Angebote von begleiteten Selbsttötungen würden dann als “notwendige Handlungsoption” wahrgenommen.
Welskop-Deffaa rief die Medien zu zurückhaltender und verantwortungsvoller Berichterstattung über Suizide auf. Zugleich brauche es mehr Suizidprävention, ein Werbeverbot für Organisationen, die bei Selbsttötungen begleiten, sowie eine gesetzliche Regelung der Suizidbegleitung.
Vor fünf Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht das zeitweise geltende Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für ungültig erklärt. Die Karlsruher Richter formulierten in ihrem Grundsatzurteil ein Recht auf Selbsttötung und ärztliche Begleitung beim Suizid, wenn sie freiverantwortlich geschehen. Seitdem gibt es keine gesetzlichen Regeln zu der Frage.
Das Verfassungsgericht stellte es dem Gesetzgeber frei, ein neues Gesetz zu erlassen oder darauf zu verzichten. Zwei Gesetzesinitiativen erhielten im Bundestag keine Mehrheit. Aktuell sind keine neuen Gesetzesvorhaben bekannt.