Die Bundesländer haben den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht. Der Bundesrat entschied sich am Freitag gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses und billigte damit das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz. Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt. Es kann wie geplant zum 1. April in Kraft treten.
Mit der teilweisen Legalisierung will die Ampel-Koalition eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Aus den Bundesländern kamen bis zuletzt zahlreiche Bedenken. Sie müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und eine Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden.
Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.