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Cannabis bleibt auf dem Hessentag verboten

Öffentliches Kiffen bleibt auf dem Gelände des Hessentags in Fritzlar verboten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies am Freitag den Eilantrag eines Kasseler Rechtsanwalts zurück (AZ: 8 B 996/24). Der Jurist war in eigener Sache gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt Fritzlar vorgegangen, mit der Cannabis-Konsum während des Hessentags im Zeitraum zwischen 24. Mai und 2. Juni untersagt worden war.

Das Verbot sei aus Kinder- und Jugendschutzgründen gerechtfertigt und schränke den Antragsteller nicht in seinen Grundrechten ein, stellten die Richter fest. Sie bestätigten damit einen vorangegangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Kassel von Mitte der Woche. Auch eine Ungleichbehandlung von Cannabis, Alkohol und Zigaretten sei gerechtfertigt.

„Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar“, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Der Antragsteller habe jedoch die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.