Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mahnt in der öffentlichen Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz zu Besonnenheit. „Ich kann allen seriösen Beteiligten nur raten, ein bisschen die Betriebstemperatur runterzufahren“, sagte Buschmann im Deutschlandfunk. Einige wollten auch parteipolitisch von der Auseinandersetzung über das Gesetz profitieren, das schade einer seriösen Debatte.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll am Vormittag vom Bundeskabinett in Berlin auf den Weg gebracht werden und das Transsexuellengesetz ablösen. Erwachsenen soll die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Bislang muss darüber ein Gericht entscheiden. Zudem müssen derzeit zwei ärztliche Gutachten beigebracht werden, was von Betroffenen durch die intimen Befragungen als entwürdigend empfunden wird. Kritiker des neuen Gesetzes sehen darin eine freie Wahl des Geschlechts und warnen vor Missbrauch.
Staat habe Betroffene wie Kranke behandelt
Buschmann widersprach und verwies auf „schwierige Kämpfe“ von Menschen, deren sexuelle Identität von deren biologischem Geschlecht abweicht. Diesen solle das Leben etwas leichter gemacht werden ohne negative Folgen für andere Menschen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz reagiere die Politik auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die sexuelle Identität Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit und damit grundgesetzlich geschützt sei. In der Vergangenheit habe der Staat die Betroffenen wie Kranke behandelt.
Heute war Bundesjustizminister Dr. @MarcoBuschmann zu Gast in unserer Fraktionssitzung. Der Austausch war geprägt von den Themen #Migration, #Selbstbestimmungsgesetz, der effektiven Bekämpfung von #Clankriminalität und dem alles umspannenden Thema #Bürokratieabbau. pic.twitter.com/kCLKzEren0
— FDP-Fraktion NRW (@FDPFraktionNRW) August 22, 2023
Bedenken, dass sich biologische Männer nach einer Änderung im Personenstandsrecht zum Beispiel Zutritt zu Frauenhäusern oder Saunen nur für Frauen erstreiten könnten, wies der Minister zurück. Weiterhin gelte für Räume des Schutzes des Intimbereichs das Recht der jeweiligen Betreiber, im Rahmen der Vertragsfreiheit entsprechende Regelungen vorzusehen. Zudem verwies Buschmann darauf, dass solche Fälle in der Praxis nahezu nicht vorkommen. Im Regelfall würden die betroffenen Menschen keine entsprechenden Konflikte eingehen wollen.