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Buschmann will Unterhaltsrecht in Trennungsfamilien reformieren

Die Bundesregierung will das Familienrecht modernisieren. Eine Änderung soll sein: Geschiedene Väter, die ihre Kinder häufiger betreuen, sollen weniger Unterhalt zahlen, als solche, die sich nicht kümmern.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will bis zum Ende des Sommers drei Gesetzentwürfe zum Familienrecht vorlegen. Diese beträfen Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht und das Abstammungsrecht, sagte er der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Samstag). Hier gelte es notwendige Modernisierungen nachzuholen.

Das derzeitige Unterhaltsrecht etwa gehe noch vom Muster aus: Einer betreut, einer zahlt. “Ein Vater, der dreißig oder vierzig Prozent der Betreuung übernimmt, muss mitunter genauso viel Unterhalt zahlen wie ein Vater, der gar keine Betreuungspflichten übernimmt. Das ist eine große Ungerechtigkeit. Die wollen wir beseitigen”, so Buschmann.

Dass dies zu mehr Streit führen könne, weil Betreuungszeit dann genutzt werde, um weniger zahlen zu müssen, erwartet der Minister nicht. Das Gegenteil sei richtig, denn “die Ungerechtigkeit des geltenden Rechts verursacht viel Frust und Streit”.

Andererseits solle das Familienrecht die wechselnde Betreuung von Kindern nicht vorschreiben, so Buschmann weiter. Das Kindeswohl müsse zentraler Maßstab bleiben “für die Entscheidung darüber, bei welchem Elternteil das Kind wie viel Zeit verbringt”. Grundsätzlich sei es aber richtig, “partnerschaftliche Betreuung in Trennungsfamilien zu fördern”.

Den Staat sieht Buschmann weiter in der Pflicht, Ehe und Familie zu schützen, wie es das Grundgesetz vorschreibt. Viele Menschen wünschten sich eine Familie aus Mann, Frau und Kindern mit Trauschein. “Daran ist nichts rückständig oder überholt.” Das widerspreche nicht der Notwendigkeit, “dass es auch passende Regeln für andere Formen des Zusammenlebens geben muss – zum Beispiel für Patchworkfamilien, Paare ohne Trauschein oder Trennungsfamilien”.