Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft konkretisiert. Sein Ministerium veröffentlichte am Montag Eckpunkte, wie das von der Ampel-Koalition geplante Rechtsinstitut, das außerhalb von Ehe und Verwandtschaftsbeziehungen rechtlich verbindliche Fürsorgemöglichkeiten schaffen soll, umgesetzt werden soll. Immer mehr Menschen übernähmen außerhalb der klassischen Formen Verantwortung füreinander, beispielsweise in Senioren-Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden, erklärte Buschmann. Das Recht habe davon aber noch keine Notiz genommen.
Buschmanns Eckpunkte sehen vor, dass Volljährige, die sich nahestehen, künftig bestimmte Rechte für jeweils andere beim Notar festschreiben können. Der Minister plant dafür ein Stufenmodell. In der „Grundstufe“ soll es etwa darum gehen, bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers oder bei einer Lebensorganspende für die jeweils andere Person berücksichtigt zu werden. In weiteren Modulen können dem Vorschlag zufolge darüber hinaus gehende Rechte, die das Zusammenleben, Gesundheit, Pflege und Vermögen betreffen, vereinbart werden.
Die Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Personen umfassen, bei einer sogenannten Zugewinngemeinschaft nur zwei Personen, die nicht verheiratet sind. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie werde die Verantwortungsgemeinschaft nichts ändern, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. Die neue Form soll demnach keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Einen Gesetzentwurf kündigte Buschmann für die nächsten Monate an. Erst dann können die Pläne innerhalb der Bundesregierung und im Anschluss vom Bundestag beraten werden.