In der Debatte um konsequenteres Abschieben ausländischer Schwerstkrimineller stellt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) heraus, dass aus seiner Sicht ein Straftäter zumindest einen Teil seiner Strafe in einem deutschen Gefängnis absitzen sollte. Das sei „nicht nur aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wichtig“, sagte Buschmann der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag): „Straftäter dürfen nicht damit rechnen können, nach einem Attentat bei uns unbestraft ausgewiesen und dann in ihrem Heimatland für ihre Verbrechen vielleicht sogar noch gefeiert zu werden.“
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