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Ampelregierung bringt Verbesserungen für SED-Opfer auf den Weg

Bundesjustizminister Buschmann macht sich an die Umsetzung der versprochenen Verbesserungen für Opfer politischer Verfolgung in der DDR. Der Opferbeauftragten reichen die Pläne nicht.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die finanziellen Hilfen für Opfer der SED-Diktatur auf den Weg bringen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die finanziellen Hilfen für Opfer der SED-Diktatur auf den Weg bringenImago / IPON

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Verbesserungen der finanziellen Hilfen für Opfer der SED-Diktatur auf den Weg gebracht. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, der dem epd vorliegt, will er einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR einrichten sowie die Höhe der SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anpassen, um gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Zudem sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro bekommen. Der SED-Opferbeauftragten gehen die Verbesserungen aber nicht weit genug.

Mit dem Entwurf, der in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben wurde, setzt Buschmann Teile der im Koalitionsvertrag der Ampel versprochenen Verbesserungen für SED-Opfer um. Nicht im Entwurf enthalten sind allerdings Erleichterungen bei der Beantragung von Hilfen bei gesundheitlichen Folgeschäden politischer Verfolgung, auf die auch die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke wiederholt gedrungen hatte.

Opferbeauftragte: Das geht an Realität vorbei

Die Prüfung habe ergeben, dass die bestehenden Regelungen insbesondere des in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Sozialen Entschädigungsrechts der Situation angemessen Rechnung tragen, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs. Zupke sieht das anders: Es gehe an der Realität vorbei, dies als ausreichend darzustellen, erklärte sie in Berlin. In Sachsen-Anhalt seien beispielsweise seit 2015 nur drei von 105 Anträgen positiv beschieden worden. „Ich werbe dafür, dass man hier gegenüber den Opfern Wort hält“, sagte Zupke und forderte die Erleichterungen bei den Verfahren.

Die Höhe der SED-Opferrente wird derzeit alle fünf Jahre überprüft. Derzeit bekommen Betroffene 330 Euro monatlich. Insgesamt gibt es rund 38.000 Bezieherinnen und Bezieher der Opferrente. Die Anpassung an die Entwicklung der gesetzlichen Rente soll dem Entwurf zufolge ab Juli 2025 greifen. Von der Rentensteigerung um fast 4,6 Prozent zum 1. Juli dieses Jahres profitieren SED-Opfer damit nicht. Zupke findet allein eine Anpassung an die Rentenentwicklung auch zu gering: „Ich wünsche mir, dass der Dynamisierung eine Erhöhung vorangestellt wird“, sagte sie.

Den geplanten Härtefallfonds will Buschmann bei der „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ einrichten, die in „Stiftung für ehemalige politische Verfolgte“ umbenannt werden soll. Die Aufsicht darüber soll der beim Bundestag angesiedelten Bundesbeauftragten für die SED-Diktatur obliegen. Über die finanzielle Ausstattung des Fonds müsste der Bundestag im Zuge der Haushaltsberatungen entscheiden. Der Entwurf von Buschmann rechnet vor, dass ein Fondsvolumen in Höhe von einer Million Euro auf Grundlage der bisherigen Antragszahlen und -bewilligungen Unterstützungsleistungen von bis zu 4.000 Euro im Einzelfall ermöglichen würde.

Das würde die Einmalzahlung kosten

Die Einmalzahlung an Opfer der Zwangsaussiedlung würde dem Entwurf zufolge mit 1,2 Millionen Euro zu Buche schlagen, wovon die Länder 40 Prozent tragen müssten. Zudem plant Buschmann, dass auf die bisherige Absenkung der Ausgleichsleistungen für in der DDR beruflich Verfolgte von 240 auf 180 Euro bei Renteneintritt verzichtet werden soll. Auch sollen die Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit nicht mehr berücksichtigt werden.