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Burschenschaft will aus Verfassungsschutzbericht gestrichen werden

Vor dem Verwaltungsgericht Mainz ist am Donnerstag ein Rechtsstreit zwischen der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz und dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz verhandelt worden. Der Altherrenverband der pflichtschlagenden studentischen Verbindung war mit einer Klage gegen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst und die Erwähnung im jüngsten Verfassungsschutzbericht vorgegangen. Die Burschenschaft bestreitet verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Die Beobachtung sei grundsätzlich unangemessen, da alle Aktivitäten der Germannia Halle zu Mainz sich – ähnlich „wie bei einem Tischtennisverein“ – ausschließlich an die eigenen Mitglieder richteten, argumentierte der Klägeranwalt Jochen Lober. Es gebe anders als bei einer Partei keinerlei Absichten, das gesellschaftliche Leben zu beeinflussen. Lober bemängelte zudem die fehlende Unterscheidung zwischen Altherrenverband und den noch im Studium stehenden „Aktivitas“. Äußerungen einzelner Mitglieder oder Gäste dürften nicht der gesamten Verbindung angerechnet werden. Zudem hätte die Burschenschaft vor ihrer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht angehört werden müssen, so der Anwalt.

Ob einige vorgebrachte Punkte das Gericht überzeugen, blieb zunächst offen. Eine Entscheidung in dem Verfahren soll den Beteiligten schriftlich zugestellt werden.

Der Verfassungsschutz hatte 2024 bekanntgegeben, dass die Studentenverbindung beobachtet werde. Begründet wurde der Schritt damit, dass die Germania Halle zu Mainz einen „völkischen Nationalismus“ vertrete. Zudem pflege sie „enge Verbindungen zur ‘Neuen Rechten’ und rechtsextremistischen Szene“, heißt es in dem Verfassungsschutzbericht für 2024, der Auslöser der Klage war. Über Jahre hinweg seien immer wieder bekannte Vertreter dieser Strömungen zu Vorträgen in das Mainzer Verbindungshaus eingeladen worden. Die Burschenschaft diene der AfD „als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede“.