Mit Spannung erwartetes Urteil: Kommt das komplette Aus für das rechtsextreme “Compact”-Magazin oder darf es weitermachen? Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig verkünden ihre Entscheidung im Verbotsverfahren.
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet an diesem Dienstag sein Urteil im Prozess um das Verbot des rechtsextremen Magazins “Compact”. Vor knapp einem Jahr hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die “Compact-Magazin GmbH” und ihr komplettes Print- und Onlineangebot verboten und aufgelöst. Kurz darauf im August hatten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig das Verbot in einem Eilverfahren teilweise vorläufig ausgesetzt, weil Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestanden. Vor zwei Wochen fand nun die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren statt.
Das Bundesinnenministerium begründet das Verbot damit, dass sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept vertrete. Die “Compact”-Klägerseite macht ihrerseits geltend, das Verbot eines Presse- und Medienunternehmens dürfe nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen. Im Prozess argumentierten die “Compact”-Vertreter zudem, mit den zum Teil zugespitzten Aussagen des Blattes verfolge man keine Strategie des Umsturzes. Sie seien außerdem von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.
Das Bundesverfassungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Sollte es das Verbot in seinem Urteil bestätigen, muss “Compact” umgehend sämtliche Veröffentlichungen einstellen. Chefredakteur und Herausgeber Jürgen Elsässer könnte zwar noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen. Das hätte aber keine aufschiebende Wirkung für das Verbot.