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Bundesverfassungsgericht schützt Flüchtlings-Wohnräume

Die Polizei braucht bei Abschiebungen aus Flüchtlingsräumen eine richterliche Erlaubnis. Das Verfassungsgericht gab der Beschwerde eines Migranten statt. Pro Asyl sieht einen Denkzettel für die Bundesregierung.

Die Polizei darf ein Zimmer einer Flüchtlingsunterkunft bei einer geplanten Abschiebung nur dann durchsuchen, wenn dies zuvor ein Richter erlaubt hat. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung klar. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Flüchtlings statt.

Die Tür zu seinem Zimmer in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft war 2019 von Polizisten gewaltsam aufgebrochen worden, weil die Behörden den Mann abschieben wollten. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Durchsuchung als rechtens bewertet. Das Gericht muss nun neu über den Fall entscheiden.

Die Flüchtlingsorganisationen Pro Asyl und Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Verfassungsbeschwerde unterstützt hatten, begrüßten die Entscheidung. Sie sprachen von einem “Denkzettel für die Regierung, in ihrer Migrationspolitik Grund- und Menschenrechte zu achten”. Abschiebungen seien “kein Freibrief und Schlafzimmer von Geflüchteten keine rechtsfreie Zone, sondern als einziger und elementarer Rückzugsraum grundrechtlich besonders geschützt”, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Das Verfassungsgericht führte aus, dass die Polizei immer zuerst eine richterliche Durchsuchungserlaubnis benötigt, wenn Polizisten ein Unterkunftszimmer betreten wollen, um den Bewohner abzuschieben. Dies gehe aus Artikel 13 Grundgesetz, dem Schutz der Privatwohnung, hervor.