Artikel teilen:

Bundestag stimmt zu: Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Pflegefachkräfte dürfen künftig mehr Aufgaben übernehmen als bisher. Das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass sie bestimmte Tätigkeiten ausüben können, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Ziel ist neben einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen auch, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

Welche konkreten Aufgaben Pflegefachkräfte künftig in eigener Initiative übernehmen können, ist noch offen. Hierzu sollen in den nächsten Jahren detaillierte Leistungskataloge erstellt werden. Im Gesetzestext wird insbesondere auf die Versorgung von Menschen mit Diabetes-Erkrankung, chronischen Wunden oder Demenz verwiesen.

Das Gesetz sieht noch eine Reihe weitere Neuerungen vor, unter anderem einen besseren Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen generell vereinfacht werden. Die Kommunen wiederum sollen bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen mehr Mitsprachemöglichkeiten bekommen.

Zudem enthält das Gesetz einen Passus zu den Kinderkrankentagen. Derzeit können Eltern für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind unter zwölf Jahren für 15 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld beantragen, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Diese Regelung soll nun auch im kommenden Jahr gelten. Kurzfristig wurde außerdem noch das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen im Umfang von zwei Milliarden Euro für 2026 in das Gesetz hineingenommen.