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Bundestag stimmt über Digitalisierung des Gesundheitswesens ab

Der Bundestag will heute den Weg für eine weitreichende Digitalisierung des Gesundheitswesens freimachen. Das Parlament wird unter anderem über die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle und die Durchsetzung des E-Rezepts als verbindlicher Standard entscheiden. Damit soll unter anderem die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen beendet und Bürokratie abgebaut werden. Außerdem sollen der Wissenschaft und der Pharmaforschung künftig mehr Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt werden.

Mit dem Digitalisierungsgesetz soll das elektronische Rezept (E-Rezept) 2024 flächendeckend eingeführt werden. Die bereits existierende elektronische Patientenakte (ePA) soll ab dem 15. Januar 2025 standardmäßig zur Verfügung stehen.

Umstritten ist vor allem die sogenannte Opt-out-Regelung bei der Patientenakte: Bislang müssen Versicherte die Patientenakte ausdrücklich beantragen. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Versicherungen die Patientenakte künftig standardmäßig für jeden Patienten anlegen – außer, er widerspricht ausdrücklich.

Die ePA soll künftig digitale Medikationsübersichten, Arztbriefe sowie Röntgen- und Laborbefunde speichern. Damit sollen Mehrfachuntersuchungen vermieden und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten frühzeitig erkannt werden. Das Management der ePA soll in Patientenhand liegen: Die Versicherten können dann den Ärzten dann Zugriff auf die Daten gewähren oder verweigern. Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollen sie die Daten mitnehmen können.