Artikel teilen

Bundestag stimmt für Teillegalisierung von Cannabis

Cannabis kann in Deutschland künftig von Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen legal konsumiert und angebaut werden. Der Bundestag stimmte am Freitag in namentlicher Abstimmung mit 407 gegen 226 Stimmen für eine kontrollierte Freigabe der Droge. Für Minderjährige bleibt der Konsum verboten.

Redner von Union und AfD hatten sich in einer leidenschaftlichen und äußerst kontroversen Debatte dagegen ausgesprochen, scheiterten aber mit eigenen Anträgen. Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Gesetz vor allem den Schwarzmarkt bekämpfen und den Kinder- und Jugendschutz verbessern. Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge bezeichnete es hingegen als absurdes Vorhaben, durch die Legalisierung einer Droge den Konsum eindämmen zu wollen.

Für Erwachsene ist laut Gesetz der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen und 50 Gramm im privaten Raum erlaubt. Jede Person kann sich außerdem bis zu drei weibliche Pflanzen halten. Bis zu 500 Personen können sich auch zu Cannabis-Clubs zusammenschließen und die Droge zum Eigenbedarf und zur nichtgewerblichen Weitergabe anbauen. Dabei dürfen pro Person 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm innerhalb eines Monats abgegeben werden. Für Erwachsene bis 21 Jahren ist die Abgabe auf 30 Gramm pro Monat beschränkt und der THC-Gehalt ist ebenfalls eingeschränkter; er sorgt für den Rausch. Ein Gramm Cannabis reicht im Schnitt für drei Joints.

Verboten bleibt der Konsum 100 Meter um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten, sowie tagsüber in Fußgängerzonen. Die Teillegalisierung soll zum 1. April in Kraft treten, die Regelung zu den Clubs zum 1. Juli. Dies könnte sich allerdings verzögern, weil Bayern den Vermittlungsausschuss anrufen will. Die Regelung ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Sie soll zeitnah evaluiert werden.