Die Erste Lesung zum Selbstbestimmungsgesetz fand bereits im vergangenen November statt. Lange feilten die Ampelfraktionen an Details – auch um Missbrauch zu verhindern.
Der Bundestag stimmt am Freitag über das Selbstbestimmungsgesetz ab. Das Gesetz soll das seit 1980 existierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen soll laut Entwurf die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erleichtert werden. Statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt notwendig sein.