Künftig soll die unterirdische Speicherung von industriell verursachten Kohlendioxidemissionen erlaubt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes. Der Gesetzentwurf von Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) soll die sogenannte CCS-Technologie ermöglichen, also die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von CO2 im Untergrund.
Ziel des Gesetzes ist es, die Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben. Die CCS-Technologie richtet sich vor allem an industrielle Prozesse, bei denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden lassen, wie etwa in der Zement- oder Kalkindustrie sowie bei der Aluminiumproduktion.
#CCS-Anwendung für Kohlekraftwerke ausgeschlossen
Die Gesetzesänderung schafft bundeseinheitliche Voraussetzungen für den Aufbau eines CO2-Pipeline-Netzes in Deutschland. Zudem soll dem Gesetz zufolge die Offshore-Speicherung erlaubt werden, also eine Lagerung von CO2 auf hoher See. Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer sind allerdings davon ausgenommen. Eine unterirdische Speicherung von Kohlendioxid auf dem deutschen Festland soll weiterhin nur möglich sein, wenn sich die jeweiligen Bundesländer ausdrücklich dafür entscheiden. Zudem bleibt die Anwendung der CCS-Technologie für Kohlekraftwerke ausgeschlossen.
Darüber hinaus stuft die Regelung Vorhaben zur CO2-Speicherung rechtlich als „überragendes öffentliches Interesse“ ein. Das könnte Genehmigungsverfahren deutlich erleichtern.