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Bundesstelle für Kinderrechte im digitalen Raum zieht positive Bilanz

Die in Bonn ansässige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zieht nach einem Jahr eine positive Bilanz ihrer Arbeit. Ein besonderer Erfolg sei die Entfernung von tausenden Titeln ohne Alterskennzeichen auf der Gaming-Plattform Steam gewesen, nachdem das Unternehmen auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen worden sei, teilte die KidD am Dienstag mit. Das Jugendschutzgesetz verpflichte Anbieter von digitalen Film- und Spielplattformen, in ihren Angeboten nur Inhalte mit deutlicher Alterskennzeichnung anzubieten. Auch andere große Plattformen hätten ihre Angebote in Reaktion auf die Forderungen der KidD angepasst.

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) angesiedelte KidD wurde am 14. Mai 2024 eingerichtet. Die unabhängige Stelle überwacht den Angaben zufolge nach dem europäischen Digital Services Act (DSA), ob Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland strukturelle Vorsorgemaßnahmen eingerichtet haben. Dazu zählen etwa sichere Voreinstellungen, eine wirksame Altersüberprüfung sowie Melde- und Abhilfeverfahren. Reichen die bestehenden Vorsorgemaßnahmen für eine sichere, altersgerechte Nutzung der Dienste durch Kinder und Jugendliche nicht aus, tritt die KidD nach eignen Angaben an die Anbieter heran. Dies könne in beratender Funktion geschehen bis hin zur Verhängung von Bußgeldern.

Wie KidD-Leiter Michael Terhörst erläuterte, kann neuerdings auch gegen Anbieter aus Drittstaaten, also aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, vorgegangen werden. Dies sei dann möglich, wenn die Staaten keine gesetzlichen Vertreter in der EU benannt haben. Auch hier würden aktuell zahlreiche Verfahren angestoßen, da von diesen Angeboten häufig ein besonderes Gefahrenpotenzial für Kinder und Jugendliche ausgehe.