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Bundessozialgericht: Hartz IV war 2022 nicht zu niedrig

2022 explodierten in Deutschland die Lebenshaltungskosten – nach Putins Überfall auf die Ukraine. Hartz-IV-Bezieher klagten nun vor dem höchsten deutschen Sozialgericht wegen zu niedriger Regelsätze. Vergeblich.

Das Bundessozialgericht hat drei Klagen zur Höhe der früheren Hartz-IV-Leistungen abgewiesen. Konkret ging es um die Frage, ob die staatlichen Regelsätze 2022 zu niedrig lagen, weil sich infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise in Deutschland die Lebenshaltungskosten enorm erhöhten. Das Bundessozialgericht wies in am Dienstag in Kassel veröffentlichten Entscheidungen drei entsprechende Klagen ab.

Die Höhe der Sozialleistungen sei im Jahr 2022 “nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig gewesen”, urteilte der 7. Senat des Bundessozialgerichts. Dementsprechend sei das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gesichert gewesen.

Die Richter verwiesen darauf, dass der Staat auf die extreme Teuerung der Lebenshaltungskosten Mitte des Jahres 2022 mit einer Einmalzahlung für Hartz-IV-Bezieher reagiert habe. 2023 wurden die Leistungen dann um teils rund 12 Prozent erhöht. Die Hartz-IV-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) waren 2023 durch das Bürgergeld ersetzt worden.