Nach der Legalisierung kommt das Zurückrudern: Beim Medizinalcannabis sollen die Regelungen wieder schärfer werden – insbesondere mit Blick auf den Onlinehandel.
Die Bundesregierung will den Handel mit Medizinalcannabis deutlich einschränken. Ein am Mittwoch im Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf sieht ein Verbot des Onlineversands vor. Verschreibungen setzen künftig zudem einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch voraus. Auch bei Folgeverschreibungen braucht es mindestens einmal jährlich den persönlichen Kontakt mit dem Arzt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach von einem “professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet”. Diesen gelte es zu unterbinden, ohne diejenigen zu benachteiligen, die aus medizinischen Gründen Cannabis benötigten. Derzeit verschreiben zahlreiche Online-Anbieter Medizin-Cannabis auf Privatrezept ohne persönlichen Arztkontakt.
“Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Produkt zu reinen Genusszwecken. Der massive Zuwachs der Importe von Cannabis sowie die Verordnungspraxis im Internet ohne jeglichen persönlichen ärztlichen Kontakt erfordern politisches Handeln”, so Warken. Im ersten Halbjahr 2025 haben sich die Importe laut Ministerium im Vorjahresvergleich von rund 19 auf 80 Tonnen etwa vervierfacht.
Die Bundesärztekammer hatte sich bereits positiv zu den schärferen Regeln geäußert. Es sei nötig und sinnvoll, den Onlinehandel zu beschränken. Aus Sicht der Ärzte wäre es zugleich sinnvoll, Cannabis wieder als Betäubungsmittel zu führen. Seit April 2024 fällt Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.