Das Bundesarbeitsministerium hat mit den Kirchen Gespräche über mögliche Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht begonnen. Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, fand die Auftaktveranstaltung des sogenannten Dialogprozesses am Montag statt. An den Sitzungen nehmen nach ihren Angaben auch Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen sowie Vertreter und Vertreterinnen von Gewerkschaften teil.
Der Prozess solle dazu dienen, einen Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, hieß es. SPD, Grüne und FDP hatten darin die Absicht festgehalten, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann“. Verkündigungsnahe Tätigkeiten sollen dabei ausgenommen werden. Gemeint sind damit kirchliche Kernberufe wie Gemeindepfarrer, Krankenhausseelsorgerin oder Religionslehrer.