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Bundesrat für Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas

Lachgas-Kartuschen werden bereits in Automaten für Jugendliche angeboten. Jetzt will auch der Bundesrat ein Neuregelung für den Verkauf, um den gefährlichen Rausch einzudämmen.

Auch der Bundesrat dringt auf eine strikte Regelung beim Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche. In einer Entschließung wies die Länderkammer am Freitag auf die erheblichen gesundheitlichen Risiken des Konsums hin. Kartuschen mit Lachgas würden zum Teil bereits in Automaten gezielt für junges Publikum angeboten. Der zunehmende Missbrauch müsse schnellstmöglich verhindert werden.

Am Mittwoch hatte der Petitionsausschusses im Bundestag für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Personen unter 18 Jahren geworben. “Wir brauchen eine strengere Regulierung von Lachgas in Deutschland”, heißt es in der öffentlichen Eingabe. So seien nach dem Inhalieren und einem kurzen Rausch Langzeitschäden wie eine geminderte Hirnentwicklung möglich.

Konkrete Zahlen zum Konsum gibt es für Deutschland bisher nicht. Einen lokalen Anstieg der Lachgas-Einnahme zeigt eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt. Sie zeigte erstmals für 2021 eine Ausweitung des Lachgaskonsums bei Schülerinnen und Schülern in Frankfurt am Main. Lachgas ist als Narkosemittel bekannt.