Bekommt ein lesbisches Paar ein Kind, wird die Ehefrau der Frau, die das Kind bekommt, nicht automatisch Mutter. Schon die Ampel-Regierung wollte das ändern. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß.
Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass bei lesbischen Paaren nach der Geburt eines Kindes beide Frauen als Mütter anerkannt werden. Über einen entsprechenden Antrag entschied die Länderkammer am Freitag. Die Länder fordern damit die Bundesregierung auf, sich mit einer dazu notwendigen Änderung des Abstammungsrechts zu befassen.
Ziel des Antrags ist, das Abstammungsrecht so zu ändern, dass bei einem lesbischen Paar nach Geburt eines Kindes beide Frauen direkt in die Geburtsurkunde und in das Geburtenregister eingetragen werden. Derzeit ist das nur über den Umweg einer Adoption möglich. Der Antrag wurde von den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eingebracht.
In dem Antrag heißt es, bei heterosexuellen Paaren werde bei der Geburt eines Kindes der Mann automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet sei. Wenn das Paar nicht verheiratet sei, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen. Diese Ungleichbehandlung lesbischer Paare stelle eine Diskriminierung dar.