Bislang dürfen Pflegekräfte ihr Wissen oft nicht anwenden, weil die Tätigkeiten Ärzten vorbehalten sind. Ein neues Gesetz soll das ändern. Nun hat der Bundesrat es vorerst gestoppt – es gibt einen anderen Kritikpunkt.
Das geplante Pflegegesetz für weniger Bürokratie und weitere Befugnisse muss eine erneute Beratungsrunde drehen. Der Bundesrat rief am Freitag den Vermittlungsausschuss an, um einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden. “Diese Entscheidung wirft einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden”, kommentierte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Entscheidung der Länderkammer umgehend.
Hintergrund ist, dass im Zuge des Gesetzes auch ein Sparpaket verabschiedet werden soll. Diese beinhaltet deutliche Mittelkürzungen bei Krankenhäusern, um die Beiträge der Versicherten zur Krankenkasse stabil zu halten. Durch eine begrenzte Vergütung in Kliniken sollen unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen 1,8 Milliarden Euro einsparen können. Viele Bundesländer lehnen das ab.
Kern des Gesetzes war es, die medizinischen Befugnisse von gut ausgebildeten Pflegekräften zu erweitern. Sie sollen künftig Leistungen etwa in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Das Gesetz soll den Pflegeberuf attraktiver machen und Ärzte entlasten. Außerdem soll eine Entbürokratisierung mehr Zeit für die konkrete Pflege ermöglichen.
Pflegeorganisationen kämpfen seit Jahren darum, die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung zu erhalten. Ärzteorganisationen sehen das skeptisch. Welche Leistungen künftig konkret erbracht werden dürfen, soll eine eigene Kommission der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens unter Beteiligung der Pflegeorganisationen festlegen.