Das neue Filmförderungsgesetz hat auch die Zustimmung der Bundesländer bekommen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das neue Gesetz, das der Bundestag am Vorabend beschlossen hatte. Ziel der neuen Regelung ist es, die Förderung von Filmen einfacher und effizienter zu gestalten.
Mit dem Gesetz, auf das sich die frühere Ampel-Koalition bereits im Mai geeinigt hatte, will die Bundesregierung die Bedingungen für Filmproduktionen in Deutschland verbessern. Neben einer weitgehenden Automatisierung der Produktions-, Verleih- und Kinoförderung soll die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung für Förderungen ausgebaut werden. Sie soll autonomer handeln und so flexibler auf Marktveränderungen reagieren können.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) äußerte sich erleichtert über die Verabschiedung des neuen Gesetzes. Die Regelung sei ein „erster und sehr großer Schritt für eine umfassende Reform der Filmförderung“.
Das Gesetz ist eine von drei Säulen der Filmreform, die Roth in ihrer Amtszeit auf den Weg bringen wollte. Die anderen beiden Vorhaben, die Einführung eines Steueranreizmodells und das Investitionsverpflichtungsgesetz, können aufgrund der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr beschlossen werden, wie Roth am Freitag mitteilte.
Kulturstaatsministerin Roth und Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) kündigten an, die bisherige Arbeit an der Filmreform in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe voranzutreiben, damit diese in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt werden könnte. Zudem versprachen Kukies und Roth, die Förderquote für den Deutschen Filmförderfonds und den German Motion Picture Fonds ab dem 1. Februar auf 30 Prozent anzuheben und beide Instrumente um ein Jahr zu verlängern, um den Filmstandort Deutschland in der Zwischenzeit zu sichern.
Bis zuletzt wurde auch um das Filmförderungsgesetz gerungen. Erst nach mehreren Änderungen stimmte die FDP-Fraktion der Regelung im Bundestag zu. Demnach ist unter anderem die Einrichtung eines Diversitätsrats bei der Förderanstalt, für den sich SPD und Grüne eingesetzt hatten, nicht mehr vorgesehen. Das bisherige Filmförderungsgesetz läuft Ende des Jahres aus. Anfang 2025 soll die Novelle bereits in Kraft treten.