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Bundesrat: Auch Pflegeeltern brauchen Elterngeld

Pflegeeltern dürfen aus Sicht der Bundesländer beim Elterngeld nicht weiter benachteiligt werden. “Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt”, heißt es am Freitag in einem Entschließungsantrag der Länderkammer. Dieser wurde zur weiteren Beratung an die Bundesregierung weitergeleitet.

Während die Zahl der Pflegeeltern sinke, steige der Bedarf, heißt es im Antrag weiter. Der fehlende Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich Familien oder Alleinstehende auch aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entschieden. Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.