Die Bundespolizei erlässt ab Samstag (23. November) ein generelles Messerverbot für acht bayerische Bahnhöfe. Das Mitführverbot umfasse gefährliche Werkzeuge, Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie „Messer aller Art“, teilte die Bundespolizei am Freitag mit. Es gelte für mehrere Münchner Bahnhöfe und die zentralen S-Bahnhaltestellen sowie für die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Das Verbot ende am Nachmittag des 24. Dezembers.
Grundsätzlich erstrecke sich das Messerverbot auch auf Taschen- oder Brotzeitmesser, erklärte Wolfgang Hauner, Pressesprecher der Bundespolizei, auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd). Allerdings sei man „nicht lebensfremd“: Wer mit der Familie eine lange Zugfahrt antrete, könne natürlich ein Brotzeitmesser mitnehmen. „Aber wenn man den Zug verlässt, packt man es eben im Rucksack unten rein.“ Entscheidend sei, dass das Messer außerhalb des Zugs nicht „zugriffsbereit“ sei.
Gleiches gelte für Taschenmesser oder Werkzeuge: „Wenn das Taschenmesser nicht in der Hosentasche verstaut ist, sondern in der Jackeninnentasche, die vielleicht sogar einen Reißverschluss hat, dann finden die Beamten sicher eine Lösung“, so Hauner. Auch ein Handwerker oder ein Koch dürften ihre Werkzeuge mit auf Reisen nehmen, „solange sie sich in einem geschlossenen Behältnis befinden“. Wer im Falle einer Kontrolle vernünftig mit den Beamten rede, werde auch kein Problem haben.
Grundsätzlich gelte das Verbot aber an den genannten Bahnhöfen für alle gefährlichen Gegenstände, „um die Sicherheit des Reiseverkehrs in der Vorweihnachtszeit zu erhöhen“. Wer dagegen verstößt, riskiert laut Mitteilung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz, ein Zwangsgeld oder ein Bahnhofsverbot. (00/3711/22.11.2024)