Bundesjustizministerin Hubig gegen Absenkung der Strafmündigkeit

Ein Zwölfjähriger steht im Verdacht, einen Jugendlichen getötet zu haben. Strafrechtlich kann er nicht belangt werden. Die Justizministerin sieht in einer Rechtsverschärfung den falschen Weg.

Nach gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen in Dormagen, bei dem der Tatverdächtige zwölf Jahre alt ist, hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen eine frühere Strafmündigkeit ausgesprochen. Sie sei "klar dagegen", die Strafmündigkeit unter 14 Jahre zu senken, sagte Hubig der "Rheinischen Post". "Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Strafgericht." Der Vorfall am 28. Januar in der nordrhein-westfälischen Stadt hatte eine Diskussion um das Jugendstrafrecht ausgelöst.

Hubig sagte, natürlich müsse die Rechtsordnung reagieren, wenn ein Kind eine schwere Straftat begehe. "Aber dann sind in erster Linie Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt", sagte die SPD-Politikerin. "Es muss darum gehen, das Kind zu unterstützen und zu erziehen, um es auf die richtige Bahn zu lenken. Im Gefängnis ist es fehl am Platz."

Ebenfalls in der "Rheinischen Post" erneuerte die Bundesjustizministerin ihre Forderung nach rechtlichen Einschränkungen der Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen. "Wir müssen Wege finden, wie wir Kinder und Jugendliche besser vor den schädlichen Folgen von sozialen Medien schützen. Und zwar bald. Auch Altersbeschränkungen für soziale Medien dürfen kein Tabu sein", sagte Hubig. Sie plädierte für ein "stimmiges Gesamtpaket". Darin müssten Altersbeschränkungen "eine Maßnahme von mehreren" sein.

Weiter kündigte Hubig ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familien mit häuslicher Gewalt an. Sie wolle, "dass häusliche Gewalt beim Sorge- und Umgangsrecht eine Rolle spielt. Wenn ein Vater die Mutter schlägt, muss das bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder Berücksichtigung finden." Hier fehlten "glasklare Regeln im Gesetz". Noch in diesem Frühjahr wolle sie einen Gesetzentwurf vorlegen.

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