Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) will die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle beschleunigen. Es sei immer noch möglich, dass bis Mitte dieses Jahrhunderts ein Standort festgelegt werde, sagte BGE-Geschäftsführerin Iris Graffunder am Freitag in Peine. Im Sommer 2024 hatte ein vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beauftragtes Gutachten für Aufsehen gesorgt, wonach die Suche bis zum Jahr 2074 oder länger dauern könnte. Gesetzlich angestrebt wird allerdings, dass eine Standortentscheidung im Jahr 2031 erfolgen soll. Atomkraftgegner äußerten sich skeptisch zu dem Vorschlag der BGE.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen beschleunigte Verfahren für die Einräumung von Nutzungsrechten und Genehmigungen. Ein weiterer Baustein könne die Zusammenlegung der sogenannten Phasen II und III, also der über- und unterirdischen Untersuchung, sein. Um die Erkundungsarbeiten in den bis 2027 festzulegenden Standortregionen zügig angehen zu können, seien konkrete rechtliche Anpassungen zur Beschleunigung notwendig. Die BGE möchte hier Regelungen, die sich beim Ausbau erneuerbarer Energien bereits bewährt haben, auf die Endlagersuche zu übertragen.
„Bleibt es bei den aktuellen Regeln, dann könnte schon die Verweigerung des Betretungsrechts für ein einziges Grundstück, auf dem Erkundungsmaßnahmen erforderlich sind, die Standortauswahl insgesamt um Jahre verzögern“, betonte Graffunder. Ein weiterer Aspekt sei die heterogene Zuständigkeit für Genehmigungen. Bei der aktuellen Regelung müsste die BGE in mehreren Bundesländern die inhaltlich gleichen Anträge stellen, ohne zu wissen, wann die jeweils zuständigen Bundesländer ihre Genehmigungen erteilen – oder eben auch nicht. Bei einem Wechsel der Zuständigkeit auf eine Bundesbehörde sei ein einheitliches Verfahren garantiert.
Die Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg sieht die Vorschläge der BGE kritisch. Auf den ersten Blick erscheine die Zusammenlegung der Phasen II und III in Hinsicht auf die Betretungsrechte logisch. Tatsächlich aber würden dabei am Ende vor allem die Beteiligungsrechte der Kommunen, Gebietskörperschaften und Umweltverbände sowie deren Klagemöglichkeiten geschmälert. „Wir wissen aus der Gorleben-Geschichte, welche Auswirkungen Ohnmachtsgefühle und fehlende Beteiligungsrechte haben“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Zudem habe die BGE nicht geklärt, „wonach sie letztlich suchen muss“. Auch bei einer Inbetriebnahme von Schacht Konrad bleibe ein riesiger Berg schwach- und mittelaktiver Abfälle, der endgelagert werden müsse: „Solange die BGE sich weigert, ein einheitliches Suchverfahren für alle Arten von Atommüll zu implementieren, weiß man auch nicht, welche geowissenschaftlichen Anforderungen gefordert sind.“