Bundesbeauftragte lobt Urteil gegen Benachteiligung bei Wohnungssuche

Als „Meilenstein im Antidiskriminierungsrecht in Deutschland“ hat die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezeichnet, das Menschen mit ausländisch klingendem Namen vor Benachteiligung bei der Wohnungssuche schützt. „Ab heute wissen Betroffene, dass sie sich wehren können, wenn sie diskriminiert werden auf dem Wohnungsmarkt und dass es nicht okay ist, dass Martin es leichter hat bei der Wohnungssuche als Malik“, sagte Ataman am Donnerstag dem WDR-Radio in Köln.

Der BGH hatte zuvor entschieden, dass Immobilienmakler eine Wohnungssuchende nicht wegen ihres ausländisch klingenden Namens ablehnen dürfen. Kommt eine Mietinteressentin aufgrund ihres Namens nicht in die Auswahl der infrage kommenden Mieter, stelle dies eine entschädigungspflichtige Diskriminierung aus ethnischen Gründen dar, erklärte der BGH in Karlsruhe (AZ: I ZR 129/25).

Die Klägerin hatte sich im November 2022 mehrfach über ein Internetformular bei einem Makler um Besichtigungstermine für ausgeschriebene Mietwohnungen beworben. Dabei gab sie jedes Mal ihren pakistanischen Vor- und Nachnamen an. Jedes Mal erhielt sie eine Absage. Als sie Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Berufstätigkeit und Haushaltsgröße unter den Namen „Schneider“, „Schmidt“ und „Spieß“ stellte, erhielt sie dagegen ein Angebot zum Besichtigungstermin.

Die Frau warf dem Makler eine Diskriminierung wegen ihrer ethnischen Herkunft vor und forderte Schadensersatz. Das Landgericht Darmstadt gab ihr Recht. Der Makler habe gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und sei deshalb zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro verpflichtet. Die dagegen eingelegte Revision des Maklers hatte vor dem BGH keinen Erfolg.

Jedes Jahr meldeten sich Hunderte Menschen, weil sie bei der Wohnungssuche benachteiligt würden, sagte Ataman. Es sei ein „tolles Signal“, dass sich Betroffene gegen ein solches Vergehen nun gerichtlich wehren könnten, so die Antidiskriminierungsbeauftragte.

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