Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert in einer neuen Petition eine neue Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches. Zudem solle die Beratungspflicht abgeschafft und stattdessen das Recht auf eine freiwillige Beratung eingeführt werden, erklärte das Bündnis in der Petition “Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs”. Für medizinische Fachberufe solle es verpflichtende Aus-, Fort- und Weiterbildungen geben.
Das Bündnis, das sich nach eigenen Angaben unter anderem aus Medizinern, Juristen, Journalisten und anderen Organisationen besteht, richtet die Forderungen an Justizminister Marco Buschmann (FDP), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne).
Abtreibung bleibt straffrei
Aktuell prüft im Auftrag der Bundesregierung eine Kommission, ob eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches möglich ist. Sie will ihre Empfehlungen im April vorlegen. Derzeit gelten für Abtreibungen die in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches festgeschriebenen Regeln. Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straffrei, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.
