Artikel teilen:

Bündnis kritisiert Teile des Staatsangehörigkeitsrechts

 Ein Bündnis von verschiedenen Organisation hat zahlreiche Änderungen bei der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gefordert. So sei es ungerecht, dass Menschen, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern könnten das Recht auf Einbürgerung vorenthalten wird, heißt es in einer am Dienstag verbreiteten Pressemitteilung. Von unnötiger Härte zeuge zudem, dass an der Passbeschaffungspflicht für die Einbürgerung festgehalten wird, ohne gesetzliche Alternativen zu ermöglichen. Die Erste Lesung des Gesetzes findet am Donnerstag im Bundestag statt. Das Bündnis plant für den Tag eine Kundgebung ab 10 Uhr vor dem Bundestag.

Zum Bündnis “Pass(t) uns allen” gehören unter anderem Pro Asyl, Seebrücke sowie der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz soll es nach dem Willen der Bundesregierung grundsätzlich leichter sein als bisher, neben der deutschen auch eine andere Staatsangehörigkeit zu haben. Damit könnte die Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn der Betreffende seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten will. Bislang gilt dies nur für Menschen aus anderen EU-Staaten, der Schweiz sowie aus den Staaten, die ihren Bürgern die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. Dazu zählen etwa Afghanistan, Iran, Libanon und Syrien.