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Bremer Kirche diskutiert sexualisierte Gewalt

Bei der Fachstelle für sexualisierte Gewalt der Bremischen Evangelischen Kirche sind in diesem Jahr bereits 19 Fälle mit bislang 19 betroffenen Personen gemeldet worden. Darunter seien zwei Meldungen zu Kindeswohlgefährdung sowie drei Hinweise zu Machtmissbrauch und spiritueller Gewalt, sagte die Leiterin der Fachstelle, Nancy Janz, am Mittwoch vor dem Kirchenparlament der bremischen Kirche. Fünf Fälle seien aus Kindertagesstätten gemeldet worden. Dabei handle es sich um Übergriffe zwischen Gleichaltrigen.

Außerdem wurde laut Janz ein Fall aus der Diakonie gemeldet. Ein weiteres Verfahren sei eingestellt und die beschuldigte Person rehabilitiert worden. Insgesamt sechs Fälle seien bei der Polizei angezeigt worden. Ein Fall sei einer anderen Landeskirche zugeordnet worden. Im Jahr 2024 wurden dem Bericht zufolge 18 Fälle mit 19 betroffenen Personen gemeldet.

Die gemeldeten Fälle beträfen noch akute Gefahrensituationen, aber auch Jahrzehnte zurückliegenden Taten. „Auch wenn Fälle schon lange zurückliegen, ist wichtig zu sagen, dass betroffene Personen ein Leben lang darunter leiden“, betonte Janz: „Es ist unsere Verantwortung, die wir lange nicht mit der nötigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit übernommen haben, und wir sind es betroffenen Personen schuldig.“ Die bremische Kirche gehe jeder Meldung mit Sorgfalt nach, nehme Meldungen ernst und leite notwendige Schritte ein.

Janz unterstrich: „Sexualisierte Gewalt darf nicht hinter verschlossenen Türen bearbeitet werden.“ Sie benötige Sichtbarkeit, Offenheit und klare Strukturen, damit Betroffene Orientierung und Unterstützung erhielten. Seit die Fachstelle arbeite, sei die Zahl der Meldungen deutlich gestiegen. Die Fachstelle wirke eng mit den Strafverfolgungsbehörden und externen Beratungsstellen zusammen.

Kirchenvertreterin Jutta Schmidt berichtete, dass die Ordnung der Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen zeitnah unterschrieben werden solle. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte im März eine neue Richtlinie für Zahlungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt beschlossen. Sie soll ab Januar in den Landeskirchen und Diakonieverbänden gelten. Der leitende Kirchenausschuss der bremischen Kirche habe bereits zugestimmt.