In Bremen soll eine Reform des Schulgesetzes dafür sorgen, dass Schüler mit Förderbedarf besser unterstützt werden. „Wir setzen gezielt dort an, wo es Verbesserungsbedarf gibt, und schaffen rechtliche Klarheit in zentralen Bildungsfragen“, sagte Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) am Mittwoch. Mit den noch im April in Kraft tretenden Reformen sollen unter anderem bestehende Förderzentren weiterentwickelt und als Bildungs- und Beratungszentren rechtlich abgesichert werden.
Unter anderem sollen Schüler mit sozial-emotionalem Förderbedarf mit regionalen Bildungsabteilungen eine passgenaue Unterstützung erhalten, ohne sie dauerhaft aus dem Regelschulsystem herauszulösen. Sie blieben Schülerinnen und Schüler „ihrer“ Schule und Teil der Klassengemeinschaft, um ihnen dort einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen, teilte die Senatspressestelle mit. Auch bei einer zeitweisen Beschulung an einem anderen Ort bleibe das Ziel, dass sie wieder „ihre“ Schule besuchen können.
Angesichts steigender Zuwanderungszahlen hatte Bremen das Modell der „Willkommensschulen“ geschaffen, das nun gesetzlich anerkannt werde. Zugewanderten Schülerinnen und Schülern nach dem Grundschulalter soll so der Übergang in die Regelschule der Sekundarstufe erleichtert werden, damit sie möglichst ohne Zeitverlust einen Schulabschluss erlangen können. Bisherige Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Angebot ein „erhebliches Förder- und Erfolgspotenzial“ biete, hieß es.
Mit weiteren gesetzlichen Änderungen sei überdies eine Grundlage für Distanzunterricht in Notfällen wie etwa Pandemien oder Extremwetterereignissen geschaffen worden. Darüber hinaus können den Angaben zufolge ältere Schüler künftig im Rahmen pädagogischer Konzepte regulär Distanzunterricht nutzen. „Dies eröffnet neue Möglichkeiten für individualisierte Lernformen“, hieß es. Auch der Einsatz von Telepräsenzrobotern für schwer oder chronisch kranke Kinder sei fortan rechtlich geregelt. Die Schulgesetznovelle wurde im März von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet.