Brandenburg billigt Rundfunk-Reformstaatsvertrag

Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann wie geplant am 1. Dezember in Kraft treten. Als letztes Bundesland gab am Mittwoch Brandenburg grünes Licht für die Neuregelungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bei der Abstimmung im Landtag in Potsdam votierten 45 Abgeordnete für und 39 gegen das Vertragswerk. Auch der Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz wurde vom Landesparlament gebilligt.

Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der Digital- und Spartensender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Voraussetzung für das Inkrafttreten der beiden Medienstaatsverträge war die Zustimmung aller 16 Bundesländer. Zuletzt hatten am 5. November Nordrhein-Westfalen und am Dienstag Niedersachsen grünes Licht gegeben.

In Brandenburg hatte die Landesregierung aus SPD und BSW das Vertragswerk bereits im April gebilligt. Die BSW-Fraktion im Landtag hatte dann mit der Ankündigung, die Neuregelungen mehrheitlich abzulehnen, Anfang November einen Koalitionskonflikt ausgelöst. Danach waren in der vergangenen Woche vier BSW-Abgeordnete unter Verweis auf autoritäre Tendenzen aus der Partei ausgetreten.

Bei der Abstimmung im Landtag stimmten die meisten der BSW-Abgeordneten gegen die Medienstaatsverträge, einige beteiligten sich nicht. SPD, CDU und der BSW-Abgeordnete Robert Crumbach hatten bereits zuvor ihre Zustimmung angekündigt, die AfD ihre Ablehnung. Staatskanzleichefin Kathrin Schneider (SPD) sagte in der Debatte, die Reformen würden auch zu Einsparungen im Rundfunk führen.

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