Der Vertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat alle Landtage passiert und kann ab Dezember in Kraft treten. Der Landtag in Brandenburg stimmte als letzter am Mittwoch mehrheitlich für die Neuregelungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bei der Abstimmung im Landtag in Potsdam votierten 45 Abgeordnete für und 39 gegen das Vertragswerk. Auch der Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz wurde vom Landesparlament gebilligt und kann nun Anfang Dezember in Kraft treten.
Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der Digital- und Spartensender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im März dieses Jahres den Reformstaatsvertrag unterzeichnet. Voraussetzung für das Inkrafttreten der beiden Medienstaatsverträge war aber die Zustimmung aller 16 Bundesländer. Zuletzt hatten am 5. November Nordrhein-Westfalen und am Dienstag Niedersachsen grünes Licht gegeben.
In Brandenburg hatte die Landesregierung aus SPD und BSW das Vertragswerk bereits im April gebilligt. Die BSW-Fraktion im Landtag hatte dann mit der Ankündigung, die Neuregelungen mehrheitlich abzulehnen, Anfang November einen Koalitionskonflikt ausgelöst. Danach waren in der vergangenen Woche vier BSW-Abgeordnete unter Verweis auf autoritäre Tendenzen aus der Partei ausgetreten.
Bei der Abstimmung im Landtag stimmten die meisten der BSW-Abgeordneten gegen die Medienstaatsverträge, einige beteiligten sich nicht. SPD, CDU und der BSW-Abgeordnete Robert Crumbach hatten bereits zuvor ihre Zustimmung angekündigt, die AfD ihre Ablehnung.
Auch die Medienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) begrüßten den von den Ländern beschlossenen Medienänderungsstaatsvertrag am Mittwoch in Berlin. Er sei ein „Meilenstein für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland.“
Die Abstimmung über den Reformstaatsvertrag und die Änderungen beim Jugendschutz erfolgte auch im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages. Die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags gilt allerdings als gescheitert, weil die Regierungschefs von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern sie bisher nicht unterschrieben haben.