Black Friday & Co.: Augen auf bei der Schnäppchenjagd

Landeskriminalamt gibt Tipps für den sicheren Online-Einkauf

Mit Blick auf Black Friday, Cyber Monday und andere vorweihnachtliche Konsum-Events warnt das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen vor Betrug und Abzocke beim Online-Shopping. Folgende Tipps gibt die Sicherheitsbehörde Verbraucherinnen und Verbrauchern:

Online-Shops, die vermeintlich hochwertige Produkte renommierter Marken zu besonders günstigen Preisen anbieten, sollten Verdacht erregen. Oft erhielten die Käuferinnen und Käufer minderwertige, gefälschte oder überhaupt keine Ware, warnt das LKA. Der entrichtete Kaufpreis werde zumeist nicht erstattet, Retouren seien selten möglich oder sehr langwierig und teuer. Zudem könne es passieren, dass der Zoll Waren beschlagnahmt, sofern sich diese als Fälschungen entpuppen. Auch besteht die Gefahr, dass persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail und Zahlungsdaten für weitere Betrügereien weiterverkauft und missbraucht werden, betont das LKA.

„Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Angebote mit einem ablaufendem Timer, geringer Stückzahl oder kurzfristiger Lieferzeit verleiten zu einem schnellen Kauf“, warnt das LKA. Häufig steckten hinter unrealistisch attraktiven Super-Schnäppchen keine seriösen Händler, sondern Betrüger.

Verbraucher sollten zunächst auf die Adresszeile ihres Browsers achten, rät das LKA. Deutet die URL auf eine Privatperson oder eine Branche hin, die nicht zum angebotenen Produkt passt, sollte man die Finger von dem Angebot lassen. Vorsicht ist auch bei Händlern geboten, deren Webadresse zwar auf einen Firmensitz in Deutschland hindeutet, aber unüblich ist, etwa auf „.berlin“ endet.

Zudem lohnt laut LKA ein Blick in das Impressum des Händlers. Seriöse Anbieter geben ihre Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-ID an. Diese Angaben lassen sich auf dem Registerportal der Länder überprüfen (www.handelsregister.de). Doch Vorsicht: Mitunter verwenden Täter die Daten seriöser Firmen missbräuchlich. Schließlich lohne es sich, einen Online-Shop auch auf die Qualität seiner Texte - etwa in den Artikelbeschreibungen und Geschäftsbedingungen - zu überprüfen, hebt das LKA hervor. Viele Rechtschreib- und Grammatikfehler deuteten auf schlechte Übersetzungen und einen Mangel an Professionalität hin.

Um die Seriosität, Warenqualität und Zuverlässigkeit eines Händlers einzuschätzen, empfiehlt das LKA einen Blick auf Bewertungsportale wie „Trusted Shops“ oder „Trustpilot“ sowie die Google-Bewertungen. „Dort finden Sie Bewertungen von Kunden, die gute oder nicht gute Erfahrungen mit dem Onlineshop gemacht haben“, erläutert die Behörde. Zusätzlich könne die Nutzung von Online-Karten wie Google Maps dabei helfen, zu überprüfen, ob ein Shop unter seinem eingetragenen Firmensitz tatsächlich existiert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bietet zudem einen Fakeshop-Finder an, der dabei hilft, unseriöse Händler zu entlarven (www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder).

Seriöse Onlineshops bieten sichere Zahlmethoden an, betont das LKA. Vorsicht sei geboten, wenn die Ware nur gegen Vorkasse, über Kreditkarte oder die Paypal-Bezahlart „Freunde und Familie“ erhältlich ist. Bei diesen Zahlmethoden könne es äußerst schwierig oder sogar unmöglich sein, das Geld im Betrugsfall zurückzufordern. Skepsis sei auch angebracht, wenn ein Händler zunächst alle gängigen Zahlmethoden auf seiner Website anzeigt, bei der Kaufabwicklung sichere Bezahlmethoden aber nicht mehr erscheinen. Bei Angeboten auf Marktplatz-Plattformen wie Kleinanzeigen rät das LKA dazu, stets den originalen Zahlungsweg der Plattform zu wählen. „Lassen Sie sich nicht zu Zahlungen außerhalb der Plattform drängen“, warnt die Behörde.

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