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Bistum Regensburg stellt Seelsorge in der Fläche neu auf

Auch in Ostbayern sinkt die Zahl von Katholiken und Seelsorgern. Das Bistum Regensburg will in zehn Jahren seinen Gebäudebestand “erheblich reduzieren” – und nicht nur das.

Im Bistum Regensburg wird die kirchliche Präsenz in der Fläche neu geordnet. Benachbarte Pfarreien mit ihren Gremien und Beschäftigten müssen in den kommenden zehn Jahren zusammenrücken. Im Hintergrund steht der Priestermangel, aber auch der Mangel in anderen kirchlichen Berufen sowie die rückläufige Zahl der Kirchenmitglieder. Seelsorger sind künftig in pfarrübergreifenden Teams tätig, die Verwaltung wird gebündelt. Außerdem soll die Zahl der bisher für das Gemeindeleben genutzten Immobilien erheblich verringert werden, etwa Pfarrhäuser und Jugendheime.

Regensburg ist mit mehr als 14.500 Quadratkilometern flächenmäßig das größte der sieben katholischen Bistümer in Bayern. Es umfasst große Teile der Oberpfalz und Niederbayerns sowie kleinere Teile Oberfrankens und Oberbayerns. Ende 2024 lebten etwas mehr als eine Million Katholiken in der Diözese.

Die Überschrift über den Reformprozess lautet “Pastorale Entwicklung 2034” und benennt den Zeithorizont für die Umsetzung. Das Bistum stellt auf seiner Internetseite ausführliche Informationen und Kartenmaterial bereit. Dazu zählen auch Leitfäden zur Immobilienbewertung.

Per Dekret hat Bischof Rudolf Voderholzer bereits Ende Juni verfügt, dass sich die 631 Pfarreien der Diözese zu 139 Pfarreiengemeinschaften zusammenschließen. Sie können rechtlich selbstständig bleiben, sind aber “zur Zusammenarbeit auf allen Ebenen verpflichtet”. Alle Hauptamtlichen mit einem Seelsorgeauftrag in den Pfarreiengemeinschaften bilden Pastoralteams unter der Gesamtverantwortung eines Pfarrers. Ab 2026 soll es nur noch Pfarrgemeinderäte auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaften geben.

Werden alle Pfarrhäuser und Jugendheime in einer Pfarreiengemeinschaft künftig noch gebraucht? Was ist verzichtbar? Diese Fragen zählen zu den ersten, denen sich die Verantwortlichen in den neuen Strukturen zu stellen haben. Sie müssen für jedes kirchliche Gebäude eine Bewertung vornehmen. “Daraus gehen Optionen für Umnutzung und Reduzierung bestehender Gebäude hervor”, heißt es in dem Bischofsdekret. Und: “Kirchen sind gesondert zu betrachten.”