Das katholische Bistum Magdeburg will Mitglieder extremistischer Parteien aus seinen Ausschüssen verbannen. Seit dem 1. Juli könnten Personen, die öffentliche Äußerungen gegen die Menschenwürde tätigen, aus kirchlichen Gremien ausgeschlossen werden, teilte die Diözese am Freitag in Magdeburg mit. Das gelte für völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische Positionen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Satzungen und Wahlordnungen seien um entsprechende Passagen ergänzt worden.
Zudem sei die Übernahme von Ämtern und sonstigen Aufgaben für Parteien und Organisationen, die derartige Haltungen und Positionen vertreten, ein Ausschlussgrund. Dies gelte auch für die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation, die von staatlichen Behörden als extremistisch eingestuft werde. Der sachsen-anhaltische Landesverband der AfD wurde im vergangenen November vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Die nordostdeutschen katholischen Bischöfe, darunter auch der Magdeburger Bischof Gerhard Feige, hatten im Januar in einem offenen Brief vor der Wahl der AfD gewarnt. Im Februar veröffentlichte die katholische Deutsche Bischofskonferenz eine Erklärung zur Unvereinbarkeit von völkischem Nationalismus und Christentum.
Im Bistum Magdeburg werden im November die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände neu gewählt. Dazu müssten Kandidaten eine Erklärung abgeben, die das Wissen um die Unvereinbarkeit der Arbeit in kirchlichen Gremien mit völkischem Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit definiere, hieß es.