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Synode fasst Beschlüsse zu sexualisierter Gewalt

Die hannoversche Frühjahrssynode ist am Sonnabend mit der Verabschiedung eines Ehrenamtsgesetzes zu Ende gegangen. Darin enthalten sind umfangreiche Bestimmungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der ehrenamtlichen Arbeit. Darüber hinaus beschloss das Kirchenparlament in seinen viertägigen Beratungen weitere Schritte für eine Beteiligung von Missbrauchsbetroffenen in kirchlichen Beratungsprozessen.

Geprägt wurde die Tagung auch durch Kritik am bisherigen Umgang der Synode mit dem Thema sowie durch erneute Rücktrittsforderungen Betroffener gegen den hannoverschen Landesbischof Ralf Meister. Dieser wies die Forderungen mit der Begründung zurück, er sehe in den Vorwürfen keine neue Qualität. Bereits vor einem Jahr hatten Betroffene Meisters Rücktritt gefordert.

Die Kritik wurde über Eingaben von Betroffenen eingebracht, die von der Leiterin der Fachstelle für sexualisierte Gewalt bei der Diakonie Deutschland, Marlene Kowalski, verlesen wurden. Darin wurde unter anderem der Vorwurf laute, die Synodalen gingen mit dem Thema Sexualisierte Gewalt „kalt und distanziert“ um. Kontakte zwischen Synodalen und Betroffenen brächen oft wieder ab. Bischof Meister wurde vorgeworfen, er zeige kein Interesse an dem Thema.

Der Sprecher der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Detlev Zander, erklärte, die erneuten Rücktrittsforderungen kämen „nicht aus dem Nichts“. Sie seien Ausdruck einer berechtigten Enttäuschung über strukturelles Versagen, ausbleibende Konsequenzen und die anhaltende Missachtung der Perspektiven Betroffener.

Vor der Tagung hatte Zanders Co-Sprecherin Nancy Janz Enttäuschung geäußert, dass Meister auf dem vor zwei Wochen in Hannover zu Ende gegangenen evangelischen Kirchentag zu wenig Präsenz bei Veranstaltungen zum Thema sexualisierte Gewalt gezeigt habe. Unter anderem sei er einem Gottesdienst ferngeblieben, zu dem er ausdrücklich als Besucher eingeladen gewesen sei. Dies erwecke den Eindruck, Meister klammere die existenziellen Belange Betroffener aus. Der Bischof äußerte vor der Synode Bedauern, betonte aber, dass er habe auf dem Kirchentag wiederholt zu dem Thema Stellung bezogen habe. Zudem habe er sich, ebenso wie die Landeskirche, stark dafür eingesetzt, dass der Themenschwerpunkt breiten Raum bei dem Großevent eingenommen habe.

In ihren Eingaben äußerten Betroffene zudem Unverständnis dafür, dass sie kein direktes Rederecht in der Synode hätten. Die Synodalen nahmen diese Kritik auf und beschlossen ein direktes Rederecht für betroffene Personen, das ab der kommenden Herbsttagung gültig sein soll. Zudem fassten die Kirchenparlamentarier einen Grundsatzbeschluss, nach dem es eine gewählte Betroffenenvertretung für die Landeskirche geben soll, die in kirchliche Entscheidungsprozesse einbezogen wird. Eine Umsetzung soll ab dem kommenden Frühjahr durch die kommende Synode erfolgen.