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Bischöfin: Kirchen wollen mit Arbeitsrecht verantwortungsvoll umgehen

Nach dem Karlsruher Urteil zum Arbeitsrecht: Evangelische Kirche verspricht verantwortungsvollen Umgang und will Vielfalt sowie theologische Eigenständigkeit wahren.

Einen verantwortungsvollen Umgang mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht hat die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kirsten Fehrs, angekündigt. Die Karlsruher Richter hatten vor kurzem geurteilt, dass Kirche und Diakonie in ihrer Einstellungspraxis in begründeten Fällen eine Kirchenmitgliedschaft ihrer Mitarbeitenden voraussetzen dürften. Dies stehe nicht im Widerspruch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht.

“Wichtig für uns als Kirche und Diakonie: Staatliche Gerichte dürfen bei der Überprüfung einer Stellenbesetzung theologische Wertungen nicht selbst treffen – das obliegt den kirchlichen Arbeitgebern”, sagte die Hamburger Bischöfin vor der in Dresden tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Kirche habe sich aber schon 2024 in ihrer Mitarbeitsrichtlinie für Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit geöffnet. “Schon seit einiger Zeit arbeiten selbstverständlich in den Kirchengemeinden und Einrichtungen Menschen mit ganz unterschiedlichen Religionen und Lebensentwürfen – das ist gelebte Vielfalt unter dem Dach von evangelischer Kirche und Diakonie.”