Die katholischen Bischöfe haben vor einem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in diesem Jahr gewarnt. Vor allem der Entwurf eines Regierungsprogramms der AfD in Sachsen-Anhalt hätte gravierende Folgen für die Gesellschaft, sollte es umgesetzt werden, sagte der neue Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, am Donnerstag in Würzburg zum Abschluss der Frühjahrs-Vollversammlung der Bischöfe.
„Mit Blick auf die Wahlen wissen wir, dass wir unsere Demokratie schützen müssen“, sagte der Hildesheimer Bischof. Die Bischöfe appellierten an die Menschen in Deutschland, „genau hinzuschauen und sich nicht von den vordergründig attraktiv gemeinten Klängen der AfD verführen zu lassen“. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Wahlen sind für dieses Jahr auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern geplant.
Wilmer bezog sich auf Schilderungen des Magdeburger Bischofs Gerhard Feige während der Tagung: Von der AfD werde keine Kooperation zu erwarten sein. Sie formuliere den Retro-Traum einer Familienidylle und imaginiere ein Feindbild, zum Beispiel die Regenbogen-Verschwörung, um die Familie zu zerstören. Darüber hinaus wünsche sie eine Remigration ganzer Bevölkerungsgruppen. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt gilt laut Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
Die AfD Sachsen-Anhalt werde alles dafür tun, die finanziellen Grundlagen der Kirchen zu zerstören. Dazu gehöre das Vorhaben, die Staatsleistungen unmittelbar einzustellen, erklärte Wilmer. „Wir Bischöfe widersetzen uns den Bestrebungen des Populismus der AfD, die Kirche zu diskreditieren.“ Er betonte: „Wir leben in einem Land, das christlich geprägt ist.“ Daraus folge, dass alle Menschen die gleiche Würde hätten. Von daher könne es keine Unterschiede bezogen auf „Geburt, Geschlecht, Herkunft oder Religion“ geben.
Die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles, fügte hinzu, dass sich die Bistümer auf einen AfD-Wahlerfolg in einzelnen Bundesländern vorbereiteten. Es gebe seit 2024 ein finanzielles Sicherungssystem, in das alle Bistümer eingezahlt hätten für den Fall, dass einzelne Bistümer in eine finanzielle Schieflage kämen. Allerdings müsse man die Voraussetzungen für einen Antrag mit Blick auf das einseitige Einstellen der Staatsleistungen ohne Ausgleich noch einmal prüfen.
Etwa das Bistum Magdeburg in Sachsen-Anhalt sei in einem hohen Maße von Staatsleistungen abhängig. Sollten diese ersatzlos entfallen, sei das für das Bistum existenziell bedrohlich. Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Ausgleich für Enteignungen Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie stehen im Grundgesetz, werden aber von den Ländern jeweils einzeln geregelt. Ihre Ablösung war regelmäßig in der Diskussion, auch auf Betreiben der Kirchen. Bislang halten alle Bundesländer an der bisherigen Regelung fest.
Auch über Reformanliegen sprachen die Bischöfe. So wurde die Satzung für die neue Synodalkonferenz verabschiedet, die erstmals Ende des Jahres tagen könnte. Die Bischöfe der 27 Diözesen in Deutschland sollen darin mit Vertretern der Kirchenbasis gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen. Der Vatikan muss der Satzung allerdings ebenfalls noch zustimmen.
Zuletzt hatte es über die Rechtmäßigkeit eines solchen Gremiums Streit mit dem Vatikan gegeben. Aber auch unter den deutschen Bischöfen war das Vorhaben umstritten. Ob alle 27 Diözesanbischöfe am Ende an der Versammlung teilnehmen, sei noch nicht geklärt, teilte Gilles mit. Aber finanziert würde die Synodalkonferenz aus dem gemeinsamen Haushalt. Wilmer betonte auch mit Blick auf die Unstimmigkeiten zwischen den Bischöfen: Sein Anliegen sei es, zu vermitteln, Brücken zu bauen und Gräben zuzuschütten.