Bei ihrer Herbst-Vollversammlung hat die katholische Deutsche Bischofskonferenz ihre Arbeitshilfe zum Umgang mit geistlichem Missbrauch vorgestellt. Der Text gehe auf eine Initiative von Betroffenen zurück, die sich an die Bischofskonferenz gewandt hätten, sagte der Bischof von Dresden-Meißen, Heinrich Timmerevers, am Dienstag in Wiesbaden.
Es gebe leider immer noch viel zu wenig öffentliches Interesse an dem, was geistlicher Missbrauch anrichte, sagte Timmerevers, der Vorsitzender der Kommission für Erziehung und Schule der Bischofskonferenz ist. In der Publikation geht es um Situationen von Machtmissbrauch, in denen Täter ihr geistliches Amt oder ihre geistliche Autorität nutzen, um anderen die eigenen religiösen Auffassungen, Werte oder Überzeugungen aufzudrängen.
„Anders als beim sexuellen Missbrauch hat es praktisch nie Eintragungen in die Personalakten der Täter gegeben“, sagte Timmerevers. Beim geistlichen Missbrauch seien die Betroffenen in den oft jahrelangen Zeiträumen des Missbrauchs bereits erwachsen gewesen.
Beim geistlichen Missbrauch sei es, sofern dieser nicht in Verbindung mit sexuellem Missbrauch geschah, bisher nie zu einer Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaften gekommen. „Geistlichen Missbrauch als Straftat kennt selbst das kirchliche Strafrecht noch nicht“, sagte Timmerevers.
Die Arbeitshilfe befasst sich mit Begriffsklärungen zum geistlichen Missbrauch, benennt wichtige Indizien und Unterscheidungen und soll Anregungen zur Einrichtung von Anlaufstellen für Betroffene und zur Beratung von Betroffenen geben.