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BGH entscheidet im Stutthof-Prozess

Im Revisionsverfahren einer ehemaligen Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig will der Bundesgerichtshof (BGH) heute (Dienstag) in Leipzig eine Entscheidung verkünden. Zu klären waren laut BGH grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit der früheren KZ-Zivilangestellten.

Laut Anklage war die heute 99-jährige Irmgard F. von 1943 bis 1945 als Sekretärin und Stenotypistin in der Verwaltung des Lagers beschäftigt. Damals war sie 18 und 19 Jahre alt.

Das Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein hatte sie im Jahr 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dagegen hatte sie Revision eingelegt.