Im Revisionsverfahren einer ehemaligen Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig will der Bundesgerichtshof (BGH) heute (Dienstag) in Leipzig eine Entscheidung verkünden. Zu klären waren laut BGH grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit der früheren KZ-Zivilangestellten.
Laut Anklage war die heute 99-jährige Irmgard F. von 1943 bis 1945 als Sekretärin und Stenotypistin in der Verwaltung des Lagers beschäftigt. Damals war sie 18 und 19 Jahre alt.