Der Berliner Bezirk Neukölln hat den „Ersten Bericht zu rechtsextremen Aktivitäten in Neukölln“ in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Nach einer rechtlichen Prüfung wurde die ursprüngliche Version angepasst, teilte das Bezirksamt am Dienstag mit. Demnach wurden unter anderem Beiträge Dritter aus der Zivilgesellschaft deutlicher kenntlich gemacht. Der Bericht war am 20. März von der Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Sarah Nagel (Linke), vorgelegt worden. Im April wurde er vorübergehend zurückgezogen.
Wie ein Sprecher des Bezirksamtes sagte, musste der Report rechtlich überprüft werden. Da die AfD erwähnt wurde, gab es Fragen hinsichtlich der Neutralitätspflicht des Bezirksamts. Zudem war fraglich, inwieweit man sich Aussagen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch eine Veröffentlichung zu eigen mache. Neben Betroffenen rechtsextremer Gewalt enthält der Bericht Beiträge zivilgesellschaftlicher Initiativen. Eine der Organisationen hatte die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert.
Die Senatsinnenverwaltung habe den Bericht geprüft und als Grenzfall bewertet. Sie kam jedoch auch zu dem Schluss, dass nichts gegen eine Veröffentlichung spreche – insofern die Beurteilungen zivilgesellschaftlicher Organisationen deutlicher als Aussagen Dritter gekennzeichnet werden. Dies sei nun geschehen.
Der Bericht war in Folge einer rechtsextremen Angriffsserie entstanden, die ihren Höhepunkt 2016 bis 2019 hatte. Diese ist Gegenstand gerichtlicher und behördlicher Verfahren sowie eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.