Rheinland-pfälzische Landkreise und kreisfreie Städte können noch im Juni die Einführung landeseinheitlicher sogenannter Bezahlkarten für Flüchtlinge starten. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung sei vom Ministerrat gebilligt worden, teilte das Integrationsministerium in Mainz am Dienstag mit. Mit der flächendeckenden Einführung der Karten gebe es künftig landesweit einheitliche Standards. Nach langwierigen Verhandlungen mit den Kommunalverbänden hatte das Land zuvor Kernforderungen der Kommunen übernommen und die Nutzung der Bezahlkarte bei Banküberweisungen und Lastschriften stark eingeschränkt.
Die sollen künftig nur auf Kontos einer Positivliste möglich sein, die jeweils von der Sozialbehörde freigegeben werden müssen. „Die kommunalen Spitzenverbände haben sich bewusst für dieses Verfahren ausgesprochen, trotz des damit verbundenen, bisher nicht genau bezifferbaren Verwaltungsmehraufwands“, teilte das Ministerium dazu mit. Die Bezahlkarte ermöglicht Asylbewerbern, monatlich Bargeld in Höhe von maximal 130 Euro abzuheben. Der Grenzwert, der höher ist als in den meisten anderen Bundesländern, war ebenfalls lange Streitpunkt bei den Gesprächen über die Bezahlkarte. Der Beitritt zu dem vom Land in Auftrag gegebenen Bezahlkartensystem bleibt freiwillig.
Die Bundesländer hatten sich 2024 auf die Einführung der Bezahlkarte geeinigt, mit der Asylbewerber einkaufen können, ohne dabei Zugriff auf größere Bargeldmengen zu erhalten. Offizielle Begründung für die Einführung war, dass Überweisungen in die Heimatländer oder an Schlepper unterbunden werden sollen.
In Rheinland-Pfalz wurden die Sozialleistungen für Flüchtlinge in den vom Land betriebenen Erstaufnahmestellen bereits Anfang 2025 auf eine Bezahlkarte umgestellt. Der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Pirmasens hatten schon im vergangenen Jahr in Eigenregie organisierte Bezahlkartensysteme für die auf ihrem Gebiet lebenden Flüchtlinge etabliert.
Flüchtlingshilfe und Wohlfahrtsverbände lehnen die Bezahlkarte als Schikanemaßnahme ab. Es gebe keine Belege dafür, dass Asylbewerber aus Sozialleistungen größere Summen ins Ausland überweisen.