Trotz ethischer Bedenken wollen die von-Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel den assistierten Suizid in ihren Einrichtungen dulden. Die Institution Bethel als bedeutende Trägerin von Kliniken, Hospizen, Heimen und anderen Einrichtungen werde das vom Bundesverfassungsgericht 2020 formulierte Grundrecht ihrer Klientinnen und Klienten auf selbstbestimmtes Sterben nicht verunmöglichen; Dritten soll deshalb Zugang zu entsprechender Beihilfe gewährt werden, erklärte die ehemalige Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, vor Journalisten in Bielefeld. Sie war im November 2023 als Präses und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurückgetreten. Inzwischen leitet sie die Ethik-Kommission von Bethel.
Der assistierte Suizid sei für Bethel eine diakonische Herausforderung, hieß es bei der Vorstellung eines von der Stiftung beauftragten Rechtsgutachtens. Denn die Unterstützung einer Selbsttötung sei mit dem christlichen Verständnis des Lebens als einer Gabe Gottes nicht vereinbar. Deshalb hätten die von Bodelschwinghschen Stiftungen in Bethel den Aufbau eines eigenen Hilfsangebotes zur Selbsttötung durch die eigenen Mitarbeitenden ausgeschlossen. Denn ein solches Angebot könnte auf subtile Weise Druck auf alte, kranke und behinderte Menschen ausüben, einen Suizid zu begehen, um Partner, Angehörige, Freunde oder die Gesellschaft zu entlasten.Bethel will assistierte Suizide zulassen. Gute Idee?
— Evangelische Zeitung (@Evangelische) June 18, 2024
